
Worauf achtest Du, wenn Du Stellenanzeigen formulierst? Darauf, keinen potenziellen Kandidaten aufgrund seines Alters, seines Geschlechts, seiner Religion, seiner Herkunft, seiner sexuellen Identität oder einer Behinderung zu benachteiligen?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, AGG, soll Diskriminierung verschiedenster Art entgegenwirken. Wie Personalverantwortliche Stellenanzeigen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben formulieren, haben ABSOLVENTA und Smartlaw in einem Whitepaper aufgezeigt.
Die konkreten fachlichen Anforderungen für den Beruf gehören in den Vordergrund
Geschlechterneutrale Formulierungen verwenden
Um eine Diskriminierung von Bewerbern aufgrund ihres Geschlechts zu vermeiden, sollten in Stellenanzeigen stets beide Geschlechter angesprochen werden. Beispielsweise solltest Du die Bezeichnung “Ingenieur” durch ein “(m/w)” ergänzen.
Bezug auf das Alter vermeiden
“Junge Mitarbeiter (m/w)“ solltest Du ebenso wenig suchen wie ein “Neues Mitglied (m/w) für ein junges Team“ – Beide Formulierungen können als Diskriminierung aufgrund des Alters gewertet werden.
Kein Bewerbungsfoto anfordern
Wer absolut sichergehen möchte, dass ihm nicht vorgeworfen wird, seine Mitarbeiter nach dem Aussehen auszuwählen, sollte aus das ausdrückliche Anfordern eines Bewerbungsfotos lieber verzichten.
„Muttersprachler“ nicht bevorzugen
Denkst Du wirklich, dass nur Muttersprachler die deutsche Sprache sicher genug beherrschen? Um zu vermeiden, dass Menschen anderer Herkunft diskriminiert werden, suche einfach nach Bewerbern mit “sehr guten Deutschkenntnissen“.
Religionszugehörigkeit nicht thematisieren
Formulierungen wie „Sie sind Mitglied einer christlichen Glaubensgemeinschaft…“ sind zu vermeiden.
Menschen mit Behinderungen nicht kategorisch ausschließen
Kein Bewerber darf aufgrund einer Behinderung kategorisch ausgeschlossen werden. Es gilt vielmehr, die körperlichen und geistigen Anforderungen an die Bewerber zu spezifizieren.
Keine Diskriminierung ist eine Ungleichbehandlung bestimmter Gruppen…
wenn die Art der Tätigkeit das Machen eines Unterschiedes erfordert. Im Whitepaper wird beispielsweise die Suche einer Geschäftsführerin für einen reinen Frauenverband als rechtmäßige geschlechtsspezifische Ausschreibung genannt.
Folgen bei Verstoß gegen das AGG
Ein Bewerber, der aufgrund von Diskriminierung abgelehnt wurde, hat grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz und auf eine Entschädigung. Diese kann er innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Absage geltend machen. Einen Anspruch auf die Stelle hat der abgelehnte Bewerber allerdings nicht.
Autorin: Julia Kristin Heinz